Methode

Anforderungs-Maßnahmen-Matrix

Ordnen Sie jeder wesentlichen Anforderung den Bieterstand, die Entwicklungsmöglichkeit, Maßnahme, Zuständigkeit, Nachweis, Freigabe und Leistungskontrolle zu.

Zehn Glieder einer Kette

Die Anforderung bis zur Leistung verfolgen.

Fehlende Glieder werden als Lücke, Abhängigkeit, offene Freigabe oder verbindliche Grenze sichtbar und gezielt bearbeitet.

  1. 01Anforderung des Auftraggebers

    Konkrete Klausel, Leistungsbeschreibung, Bieterinformation oder bewertete Erwartung mit Fundstelle.

  2. 02Aktueller Stand des Bieters

    Tatsächlicher Stand des betroffenen Unternehmens, des Angebots, der Nachweise und der geplanten Leistung.

  3. 03Zustand im Verbesserungszeitfenster

    Bereits belastbar, rechtzeitig aufbaubar, später zulässig erfüllbar, über Partner verfügbar oder nicht rechtzeitig behebbar.

  4. 04Entwicklungsmaßnahme

    Zulässige Umsetzungs-, Nachweis-, Fach-, Partner- oder Eignungsmaßnahme.

  5. 05Verantwortliche Person

    Zuständige Person für die Umsetzung und befugte Person für die Freigabe.

  6. 06Frist

    Verbindliche interne und vergabeseitige Termine einschließlich Abhängigkeiten und Prüfzeiten.

  7. 07Erforderlicher Nachweis

    Beleg für Umsetzung, Geltungsbereich, Aktualität und Bezug zur Anforderung.

  8. 08Freigabe Ihres Unternehmens

    Bieterentscheidung zu Tatsachen, Aufwand, Partnern, Risiken, Preisen und verbindlichen Zusagen.

  9. 09Kontrolle der Leistung

    Zuständigkeit, Messung und Steuerung der Zusage nach Zuschlag.

  10. 10Definiertes Ergebnis

    Beabsichtigtes oder tatsächlich beobachtetes Ergebnis mit klarer Trennung zwischen Ziel und erreichtem Stand.

Unterschiedliche Nachweisstände

Tatsache, Schlussfolgerung, Planung und Umsetzung klar kennzeichnen.

Ein Angebot kann alle vier enthalten; ihr jeweiliger Belegstand muss erkennbar bleiben.

01

Festgestellte Anforderung

Unmittelbar durch Auftraggeberunterlagen oder eine maßgebliche Quelle belegt.

02

Abgeleitete Bedeutung

Begründete Schlussfolgerung, die als Interpretation ausgewiesen wird.

03

Vorgeschlagene Maßnahme

Geplante Arbeit, die noch Freigabe und Umsetzung benötigt.

04

Nachgewiesene Umsetzung

Erst nach Prüfung des vereinbarten Nachweises als abgeschlossen ausgewiesene Maßnahme.

So wird die Matrix eingesetzt

Eine gemeinsame Grundlage für Entscheidungen, Antworten und Leistungsbeginn.

  1. Anforderung mit Fundstelle, Datum und Dokumentstand erfassen.
  2. Einordnen, ob sie zwingend, bewertet, vertraglich, informativ oder eine abgeleitete Prüfaufgabe ist.
  3. Den aktuellen Stand anhand tatsächlicher Nachweise prüfen.
  4. Verbesserungszustand und zulässige Maßnahme zuordnen.
  5. Maßnahme, Zuständigkeit, Freigabe, Abhängigkeiten, Frist und Abnahmenachweis benennen.
  6. Freigegebenen Stand und Maßnahmen mit Angebot, Preis, Risikosteuerung und Anlaufplanung verbinden.
  7. Änderungen nach Berichtigungen, Bieterinformationen, Prüfungen und endgültiger Freigabe abgleichen.

Beispielzeile zur Veranschaulichung

Festgestellte VoraussetzungStand und EinstufungMaßnahme und NachweisFreigabe und Umsetzung
Der Auftraggeber verlangt eine Kennzahl zum Leistungsbeginn mit benannter Datenquelle.Die Kennzahl ist beschrieben; Ausgangswert und Zuständigkeit müssen geprüft werden.Kennzahl, Ausgangswert, Quelle, Häufigkeit, Abnahme und Korrekturweg festlegen; freigegebenen Plan aufbewahren.Das Unternehmen gibt die Zusage frei; die Anlaufverantwortlichen übernehmen sie in Steuerung und Berichterstattung.

Das Beispiel erläutert die Felder. Die tatsächliche Anforderung und ihr Erfüllungsstand ergeben sich aus dem jeweiligen Verfahren.

Qualitätsprüfung

Die Angebotsaussage entsteht aus einer vollständigen Nachweiskette.

Vor Freigabe muss jede wesentliche Aussage zu Anforderung, Entscheidung, Nachweis und Zuständigkeit zurückverfolgt werden können – und vorwärts in die spätere Leistung.

  • Jede Zusage hat eine Zuständigkeit.
  • Jede Maßnahme hat eine verantwortliche Person.
  • Partnerabhängigkeiten sind offen dokumentiert.
  • Preis und Leistungskonzept passen zusammen.
  • Abschluss wird durch Abnahmenachweise belegt.