Methode

Das Zeitfenster für Verbesserungen

Unterscheiden Sie vorhandene Stärken, noch mögliche zulässige Verbesserungen und Voraussetzungen, die nicht rechtzeitig erfüllt werden können.

Fünf klar definierte Zustände

Vor der Maßnahme die Voraussetzung einordnen.

Eine zwingende Voraussetzung muss tatsächlich vorliegen. Ihr Zustand bestimmt, welche nächsten Schritte im jeweiligen Vergabeverfahren zulässig sind.

  1. 01

    Bereits vorhanden

    Tatsächliche Stärken schützen und belastbar nachweisen.

  2. 02

    Vor Abgabe umsetzen

    Eine echte Verbesserung kann rechtzeitig umgesetzt und belegt werden.

  3. 03

    Späterer Zeitpunkt ausdrücklich zulässig

    Nur einplanen, wenn Unterlagen und einschlägige Regeln den späteren Nachweis erlauben.

  4. 04

    Über zulässigen Partner verfügbar

    Konkrete Leistung und Verfügbarkeit eines Partners transparent nachweisen.

  5. 05

    Nicht rechtzeitig lösbar

    Die Bedingung kann im Verfahren nicht ehrlich und zulässig erfüllt werden.

Fragen zur Einstufung

Anforderung, Unternehmen, Zeitpunkt und Nachweis prüfen.

Dieselbe Fähigkeit kann in verschiedenen Verfahren unterschiedlich einzuordnen sein. Maßgeblich sind die konkreten Unterlagen und Fristen.

01

Voraussetzung

Welche konkrete veröffentlichte Anforderung oder bewertete Erwartung wird geprüft?

02

Aktueller Stand

Was liegt für das bietende Unternehmen, das Angebot, Personal, Partner und die geplante Leistung tatsächlich vor?

03

Maßgeblicher Zeitpunkt

Muss die Voraussetzung bei Abgabe, Eignungsprüfung, Zuschlag, Vertragsbeginn oder zu einem anderen ausdrücklich benannten Zeitpunkt vorliegen?

04

Eignungsleihe und Partner

Darf ein Mitglied der Bietergemeinschaft, ein Nachunternehmen, ein Bürge oder ein anderes zugelassenes Unternehmen die Voraussetzung bereitstellen?

05

Freigabebefugnis

Wer darf Arbeit, Aufwand, Risiken, Partner und verbindliche Zusagen freigeben?

06

Nachweis

Welcher aktuelle Beleg weist die Voraussetzung nach und wer darf seine Verwendung genehmigen?

Beispiel zur Prüflogik

Eine Zertifizierungsanforderung

Ein Verfahren verlangt beispielsweise, dass der Hauptauftragnehmer bei Angebotsabgabe ein bestimmtes Zertifikat besitzt. Dieses liegt noch nicht vor. Zu prüfen sind die genaue Klausel, das betroffene Unternehmen, der Zeitpunkt und mögliche Regeln zur Eignungsleihe oder zu gleichwertigen Nachweisen.

  • Besitzt das betreffende Unternehmen bereits ein gültiges Zertifikat für den geforderten Geltungsbereich, kommt nach Prüfung der Zustand Bereits belastbar in Betracht.
  • Erlauben die Unterlagen eine Erfüllung vor Zuschlag und ist der Zeitplan belastbar, kann der Zustand Vor Zuschlag erreichbargelten. Eine bereits bestehende Zertifizierung darf daraus nicht abgeleitet werden.
  • Ist die Eignungsleihe über einen geeigneten Partner ausdrücklich zulässig und verbindlich abgesichert, kann Über einen Partner bereitstellbar in Betracht kommen.
  • Muss der Hauptauftragnehmer das Zertifikat bei Abgabe selbst besitzen und kann er dies nicht erfüllen, lautet die Einstufung Nicht rechtzeitig behebbar. Die Voraussetzung bleibt unerfüllt.

Das Beispiel erläutert die Prüflogik. Der zulässige Weg im konkreten Verfahren ergibt sich aus den aktuellen Vergabeunterlagen und der Prüfung durch zuständige Fachleute.

Was die Einstufung steuert

Die Einstufung steuert Teilnahmeentscheidung, Anforderungs-Maßnahmen-Matrix, Terminplan, Partner- und Facharbeit, Kalkulationsannahmen, Freigaben und zulässige Angebotsaussagen. Änderungen der Unterlagen, fehlgeschlagene Maßnahmen, neue Nachweise oder geänderte Fristen lösen eine erneute Prüfung aus.

Dokumentierte Entscheidung

Die Begründung zur Einstufung festhalten.

Jede Einstufung erhält Quelle, prüfende Person, Entscheidungsdatum, Zuständigkeit, nächste Maßnahme, Frist, Nachweis und Annahmen. Erst diese Dokumentation macht den Status überprüfbar.

  • Anforderung und Fundstelle.
  • Betroffenes Unternehmen und maßgeblicher Zeitpunkt.
  • Aktueller Stand und Nachweis.
  • Zulässige Maßnahme oder verbindliche Grenze.
  • Zuständigkeit, Freigabe und Frist.